Ja, die Kosten, die Ihnen für die Erstellung der Heizkostenabrechnung entstehen, sind als Nebenkosten vollständig auf die Bewohner bzw. Nutzer umlagefähig.
FAQ Rechnungen Miete Messanlage (HT Rechnung) Wartung/Miete Rauchwarnmelder (HT Rechnung) Abschlagsrechnung (HA Rechnung) Abschlussrechnung (HV bzw. VV Rechnung) Servicerechnung Heiz- und Betriebskostenabrechnung (HB bzw. HK Rechnung) Miete Messanlage (HT…
Der Bundesgerichtshof urteilte in letzter Instanz, dass es auch dann rechtens ist, die Kosten für die Gartenpflege auf den Mieter umzulegen, wenn dieser den Garten gar nicht nutzen darf (Az.: VIII ZR 135/03). Zur Begründung: Laut Betriebskostenverordnung…
Hamburg, 16.05.2019: Die Hamburger Kalorimeta GmbH (Kalo) und das PropTech-Start-up Immofred, Anbieter einer All-in-One-Plattform für die Verwaltung und Bewirtschaftung privater Immobilien, haben eine Kooperation vereinbart. Sie ermöglicht kleineren…
Jedes Jahr steht bei Verwaltern die Erstellung der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung an. Viele Verwaltungen haben diese Aufgabe direkt zu Jahresbeginn auf ihrer To-do-Liste. Dann also, wenn es ohnehin viel zu tun gibt. Da wäre es doch eine…
Ja, die Kosten für die Erstellung bzw. Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation zählen zu den „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage“ und können entsprechend auf die Bewohner in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
Ja, die Kosten für die Erstellung bzw. Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation zählen zu den „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage“ und können entsprechend auf die Bewohner in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
KALO bietet mit dem Dienstleistungs-Produktpaket „elia“ professionelle Lösungen rund um den Austausch von Abrechnungsdaten und gehört damit zu den führenden Unternehmen in Deutschland in diesem Segment. Was ist KALOelia? KALOelia (elektronische,…
Der von Ihrem Energieversorger auf der Rechnung ausgewiesene EWPBG-Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Gesamtkosten. In der Heizkostenabrechnung berechnen wir, zu welchen Teilen der Bewohner entlastet wird mit folgender Formel: EWPBG-Entlastungsbetrag…
Der von Ihrem Energieversorger auf der Rechnung ausgewiesene EWPBG-Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Gesamtkosten. In der Heizkostenabrechnung berechnen wir, zu welchen Teilen der Bewohner entlastet wird mit folgender Formel: EWPBG-Entlastungsbetrag…