1. Eine Heizkostenabrechnung hat jeweils für 12 Monate zu erfolgen. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem Vermieterwechsel während des Abrechnungszeitraums. 2. Wenn ausnahmsweise bei einem Vermieterwechsel eine Zwischenabrechnunge zulässig ist, hat diese…
Wird eine vermietete Wohn- oder Gewerbeeinheit verkauft, gilt zunächst der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ des § 566 BGB. Das bedeutet, dass nach Eigentumsumschreibung im Grundbuch der neue Eigentümer vollständig in die Vermieterstellung eintritt. Für…