Seit Anfang des Jahres ist das novellierte Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft. Messgeräte, die nach dem 1. Januar 2015 neu installiert oder erneuert wurden, müssen nach § 32, des MessEG innerhalb von sechs Wochen der zuständigen Eichbehörde gemeldet…
In Baden-Württemberg und Hessen laufen am Ende des Jahres die Nachrüstungsfristen für Rauchwarnmelder ab. Für Wohnungsunternehmen, Verwalter und private Vermieter, die die Ausrüstung ihrer Bestände noch nicht vorbereitet haben, wird die Zeit knapp. Aber…
Webinar-Aufzeichnung zum CO 2 -Kostenaufteilungsgesetz Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO 2 KostAufG) ist komplex. Daher bieten wir verschiedene Informationsformate wie unsere Themenseite , unseren CO 2 -Kostenrechner und unsere Kundenhilfe an.…
Die Unternehmensgruppe übernimmt mit der KFQ Beteiligungs GmbH den Messgerätehersteller QUNDIS sowie dessen Tochterunternehmen SMARVIS. Das Investment der Gruppe, zu der auch die KALORIMETA AG & Co. KG gehört, ebnet den Weg für einen neuen starken Spieler…
Noch immer ist es ein weit verbreiteter Irrtum vieler Immobilienverwaltungen, Themen wie Digitalisierung und Softwareumstellung eines Wohnungsunternehmens lediglich als ein IT-Thema zu begreifen. Denn: Mit einer Softwareumstellung besteht die Chance auf…
Hamburg, 02.04.2020: Um Immobilienverwaltungen vor Bußgeldern zu bewahren, müssen deren Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit sicher im Umgang mit personenbezogenen Daten sein. Hierfür bietet die Hamburger Kalorimeta GmbH (Kalo) jetzt eine…
Ja, bei uns gibt es ein allgemeines Onboarding sowie ein spezifisches Onboarding innerhalb Deines Teams. Nähere Informationen dazu findest Du unter hier .
„Die Digitalisierung des Gebäudesektors ist alternativlos“, ist Dr. Dirk Then, KALO-Geschäftsführer, überzeugt. Denn wenn wir es ernst meinen mit Energieeinsparung und Klimaschutz, dann ist eine intelligente Vernetzung der Immobilie unabdingbar. Herr Dr.…
Rauchmelder retten Leben – inzwischen sind die Geräte in 13 Bundesländern im Neubau Pflicht und auch die Nachrüstung im Bestand ist gesetzlich verankert. Was auf der einen Seite der Helfer in der Not ist, bedeutet auf der anderen Seite: Wohnungsunternehmen…
Nein, es handelt sich tatsächlich nur um eine Information, die auf voraussichtliche Wärmekosten und Einsparungen hinweisen soll, um durch das erhöhte Bewusstsein Bewohner zum Energiesparen zu motivieren.