Nein. Es gibt ausschließlich nur für die Heizkostenabrechnung eine Vorauszahlung.
Die Heizkostenabrechnung wird nicht nur erstellt, um die Heizkosten verbrauchsabhängig und damit „gerecht” zu verteilen, sondern sie ist auch die Grundlage dafür, Nachzahlungen bei den Mietern oder Wohnungseigentümern einzufordern und notfalls einzuklagen.…
Nein, im Zuge der Abrechnungserstellung legen wir die Mietgebühr automatisch in der Heizkostenabrechnung um.
CO -Kosten korrekt aufteilen und abrechnen Seit über einem Jahr, genauer gesagt seit dem 1. Januar 2023, ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO 2 Kost-AufG, in Kraft. Es besagt, dass zukünftig der aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz…
§ 1 der Heizkostenverordnung (HKVO) regelt, dass die Kosten für Wärme und Warmwasser verbrauchsabhängig auf die Bewohner („Nutzer“) verteilt werden müssen. Auch wenn die Parteien des Mietvertrages andere Regelungen getroffen haben sollten, geht die…
Ja, die Kosten, die Ihnen für die Erstellung der Heizkostenabrechnung entstehen, sind als Nebenkosten vollständig auf die Bewohner bzw. Nutzer umlagefähig.
Ja, die Kosten, die Ihnen für die Erstellung der Heizkostenabrechnung entstehen, sind als Nebenkosten vollständig auf die Bewohner bzw. Nutzer umlagefähig.
Mit der Einführung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO 2 KostAufG) müssen die CO 2 -Kosten, die im Rahmen der Wärmeversorgung einer Liegenschaft – also für Heizung und/oder Warmwasser – entstehen, ab sofort über die Heizkostenabrechnung zwischen…
Wir sind Ihr Partner für die smarte Energiewende in der Wohnimmobilie. Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung Wir erstellen Ihnen eine qualitätsgesicherte und rechtskonforme Heizkostenabrechnung. Mehr erfahren Unterjährige Verbrauchsinformation Unsere…
Die Prognose wird rechnerisch ermittelt. Basis für die Berechnung ist die Heizkostenabrechnung der vorangegangenen Abrechnungsperiode und die Kostenprognosen der Gas- bzw. Fernwärmeversorger.