Nein. Grundlage für die Klassifizierung Ihres Gebäudes ist nicht der Energieausweis, sondern die aus dem tatsächlichen Verbrauch resultierenden CO 2 -Emission und der Wohnfläche. Dies wird für Sie in der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein neuer…
Nein. Inhalte aus dem Energieausweis spielen bei der Berechnung und Einstufung für die Aufteilung der CO 2 -Kosten keine Rolle. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes wird anhand der Heizkostenabrechnung anhand der Wohnfläche und der CO 2 -Emission…
Der erstmögliche Abrechnungszeitraum für die Verteilung der CO 2 -Kosten beginnt am 01.01.2023.
Durch die energetische Gebäudeklassifizierung ist bekannt, wie hoch die CO 2 ‑Menge für die Wärmeversorgung des Gebäudes ist und zu welchen Teilen Eigentümer bzw. Verwalter und Bewohner an den Kosten dieser Emissionen beteiligt werden. Die prozentuale…
Die Menge des CO 2 -Austoßes wird auf der jährlichen Energieabrechnung Ihres Energieversorgers ausgewiesen. Sie berechnet sich aus der Energiemenge multipliziert mit dem sogenannten Treibhausgasemissionsfaktor.
Der Energieversorger ist verpflichtet, die mit der Brennstofflieferung für das Gebäude entstandene CO 2 -Menge in Kilogramm in der jährlichen Energieabrechnung auszuweisen. Die Jahresmenge CO 2 wird durch die Gesamtwohnfläche der Liegenschaft geteilt,…
Wenn Sie selbst nicht zum Montagetermin vor Ort sein können, ermöglichen Sie bitte den Zugang für die KALO-Monteure z.B. durch einen Nachbarn. Wenn wir zum angekündigten Montagetermin keinen Zugang zu den Heizkörpern erhalten und den Einbau der smarten…
Wir prüfen in dem Wohngebäude, ob der Einsatz von smarten Thermostaten technisch umsetzbar ist. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, die wir häufig nur durch eine Besichtigung vor Ort prüfen können. Während der Begehung benötigen unsere Experten…
Der Wechsel der Thermostate an Ihren Heizkörpern stellt in vielen Liegenschaft eine Modernisierungsmaßnahme dar. Bewohner:innen sind daher verpflichtet, die Durchführung zu ermöglichen und den Mitarbeitenden der KALO Zugang zu Ihrer Wohnung zu gewähren.…