Für die Installation der Geräte benötigen die Monteure Zutritt zu Ihrer Wohnung und Zugang zu den Thermostaten aller Heizkörper. Wenn Sie persönlich nicht zu Hause sein können, stellen Sie bitte die Zugangsmöglichkeit für die Monteure z.B. durch eine:n…
Durch den Einsatz digitaler Heizkörperthermostate erhalten Sie die Möglichkeit, Ihren Heizenergieverbrauch und damit Ihre Heizkosten deutlich zu senken . Im Schnitt um rund 15,5 %. Angesichts der gestiegenen Energiekosten können private Haushalte so…
KALO ist der Partner für die smarte Energiewende in der Wohnimmobilie. Der Klimawandel ist die gesamtgesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Eine Begrenzung der Erderwärmung lässt sich nur erreichen, wenn alle Teile der Gesellschaft zum Schutz des…
VDIV-Forum in Weimar: Künstliche Intelligenz schafft Freiräume Mutig Künstliche Intelligenz (KI) einzusetzen und digital zu denken – dazu riefen die Referierenden auf dem „Forum Zukunft“ am 6. und 7. März in Weimar die teilnehmenden…
Laut § 9 Abs. 1 Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO 2 KostAufG) ist dies folgendermaßen geregelt: „Sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und…
KALO berechnet die Aufteilung der CO 2 -Kosten in der Heizkostenabrechnung sowohl für die Kunden als auch für die Bewohner anhand des CO 2 -Austoßes, der daraus resultierenden Kosten und des aus der Gebäudeklassifizierung resultierenden prozentualen…
Nein. Grundlage für die Klassifizierung Ihres Gebäudes ist nicht der Energieausweis, sondern die aus dem tatsächlichen Verbrauch resultierenden CO 2 -Emission und der Wohnfläche. Dies wird für Sie in der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein neuer…
Nein. Inhalte aus dem Energieausweis spielen bei der Berechnung und Einstufung für die Aufteilung der CO 2 -Kosten keine Rolle. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes wird anhand der Heizkostenabrechnung anhand der Wohnfläche und der CO 2 -Emission…
Der erstmögliche Abrechnungszeitraum für die Verteilung der CO 2 -Kosten beginnt am 01.01.2023.