Für die Einhaltung der Eichpflicht ist der Eigentümer der Messgeräte verantwortlich, also in der Regel der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer. Wenn Sie Wasserzähler und Wärmemengenzähler bei KALO anmieten, sind wir als Eigentümer für den Austausch durch…
Der Eichpflicht von Messgeräten nachzukommen, bedeutet in der Praxis nichts anderes als den Austausch alter durch geeichte, neue Messgeräte vorzunehmen. Die „Eichung“ meint im eigentlichen Sinne die bestandene Bestandsprüfung (Eichprüfung), die für die…
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 01.02.2012, AZ VIII ZR 156/11 die Frage geklärt, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten „Abflussprinzip“ den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HKVO) entspricht und diese…
Die EnSikuMaV sieht vor, dass die gültigen Energiepreise des Grundversorgers zum Ansatz gebracht werden. Eigentümer bzw. Verwalter können den Preis anpassen, wenn ihnen vom eigenen Versorger präzisere oder aktuellere Preisdaten vorliegen.
Die Prognose wird rechnerisch ermittelt. Basis für die Berechnung ist die Heizkostenabrechnung der vorangegangenen Abrechnungsperiode und die Kostenprognosen der Gas- bzw. Fernwärmeversorger.
Das hängt davon ab, wie viele Nutz- bzw. Wohneinheiten es in Ihrer Liegenschaft gibt. Bei bis zu 9 Wohneinheiten reichen die folgenden Informationen mit Bezug auf das Gebäude bzw. die Wohneinheit. Bei mehr als 10 Wohneinheiten sind zusätzlich die selben…
Energieversorger können die geforderten, individuellen Informationen für Gebäude bzw. Wohneinheit bis zum 31.12.2022 nachliefern, sofern sie bis zum 30.09.2022 zunächst einmal allgemeine Informationen mitteilen. „Allgemein“ bedeutet, dass sie auf Basis…
Die Verordnung ist am 1. September 2022 in Kraft getreten und läuft am 28. Februar 2023 aus. Es gelten jedoch bestimmte Fristen für die Informationsmitteilung: Für Energieversorger, die ihre Kunden leitungsgebunden mit Gas oder Fernwärme versorgen:…
Der Bundesgerichtshof hat am 11.05.2022 entschieden, dass die Gerätemieten für Rauchwarnmelder (RWM) den Wohnungsmietern nicht als sonstige Betriebskosten im Sinne des § 2 Nr. 17 BetrKV in Rechnung gestellt werden dürfen. Die Gerätemiete der RWM in der…